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Waldkirch
29.09.2022

Sportplatz für Spielbetrieb bereit

Bild: Gemeinde Waldkirch
Das Warten hat ein Ende, der Sportplatz Breiten ist bereit. Der Trainings- und Spielbetrieb kann am ersten Oktoberwochenende aufgenommen werden. Die Baukommission hat an ihrer letzten Sitzung von den guten Fortschritten der Abschlussarbeiten Kenntnis nehmen können.

Bis Ende September sind auch die letzten Arbeiten im und ums Garderobengebäude, an den Garderobeneinrichtungen, den Bodenbelägen, dem Terrassenboden sowie dem Schliesssystem abgeschlossen. Rund um das Spielfeld wird bis Ende Monat zudem die Spielfeldbeleuchtung fertiggestellt, womit der Benutzung des neuen Sportplatzes Breiten gemäss Reglement und Verträgen nichts mehr im Wege steht.

Einzig mit dem Einbau des Deckbelages für die Zufahrt und die Parkplätze wird noch bis zum Frühjahr 2023 zugewartet. Bis im Frühling 2023 wird die Gemeinde wie auch die Benutzer der Sportanlage Breiten erste Erfahrungen gesammelt haben, womit auch die letzten allfällig notwendigen Anpassungsarbeiten fertiggestellt werden können. Die Baukommission «Sportplatz Breiten» rechnet damit, dass bis Ende Jahr alle Pendenzen abgearbeitet werden und der Projektabschluss dem Gemeinderat als Auftraggeber unterbreitet werden kann.

Offen bleiben noch die letzten Abrechnungsarbeiten, welche im ersten Quartal 2023 erfolgen werden. Die notwendigen Anpassungen im Zusammenhang mit der Benützung der Sportanlage Breiten sind im Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte erfolgt. Das Reglement wird nun dem fakultativen Referendum unterstellt. Mit dem Abschluss der Arbeiten und der Betriebsfreigabe steht dem offiziellen Einweihungsfest am Wochenende vom 28. bis 30.April 2023 nichts mehr im Weg.

Nachtrag zum Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte, fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat am 23. September 2014 den ersten Nachtrag zum Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte erlassen. Seither ist das Reglement in unveränderter Fassung in Anwendung. Das Reglement regelt in den allgemeinen Bestimmungen Benützungsgrundsätze und im zweiten Teil Details für einzelne Objekte (Turnhallen, Aussenanlagen sowie Theorie- und Pikett-/Aufenthaltsraum Werkhof Buechwisen). In Anlehnung daran sollen für den Sportplatz Breiten ergänzende Bestimmungen erlassen respektive das Reglement mit zwei wichtigen Artikeln zum Kunstrasenspielfeld und zu den Garderoben ergänzt werden.

Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Erlass eines Reglements resp. eines Nachtrags dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 1.Oktober bis 9.November. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), oder online auf der Publikationsplattform sowie auf der Website eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

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