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Waldkirch
11.11.2022

Gemeinderat hält am neuen Entsorgungskonzept fest

Der Gemeinderat Waldkirch hat entschieden, per 1.1.2023 ein neues Entsorgungskonzept umzusetzen. Dazu gehört die Vergabe der Papier- und Kartonsammlung an die Egger Transport AG, Waldkirch, die Einführung von Unterflurcontainern und die Aufhebung der Grüngutsammelstellen in Waldkirch und Bernhardzell, respektive die Überführung der Grüngutsammlung von der Bring- in eine Holsammlung. Bis Ende 2022 werden zwei Unterflurbehälter an der Quellenstrasse in Bernhardzell und zwei an der Wilenstrasse in Waldkirch erstellt. Weitere Unterflurcontainer sind für die kommenden Jahre in Planung. Somit ist vorgesehen, dass das Konzept und der Zubau von Unterflurbehältern in den nächsten 5 Jahren abgeschlossen werden kann.

Die Abfallentsorgung ist nach der Vorgabe des Amtes für Gemeinden (Neues Rechnungslegungsmodell) des Kantons St.Gallen über eine Spezialfinanzierung sicherzustellen. Das heisst, dass sich die Einnahmen aus Gebühren mit den Ausgaben für die gesamte Entsorgung decken muss. Es ist nicht zulässig, Defizite in der Abfallrechnung über den übrigen Gemeindehaushalt zu subventionieren. Nach dem Bundesgesetz über den Umweltschutz (abgekürzt USG) ist die Abfallentsorgung zudem verursachergerecht zu organisieren. Wer viel Abfall produziert soll mehr bezahlen als derjenige, der wenig Abfall produziert.

Die angekündigten Veränderungen im Bereich Grüngutsammlung und die damit verbundene Einführung von Grüngutcontainern, per 1.1.2023, hat in der Bevölkerung Diskussionen ausgelöst. Eine Waldkircherin hat zudem eine Petition lanciert und dabei 1024 Unterschriften gesammelt. Die Petition mit den entsprechenden Unterschriftslisten wurde am 27. Oktober 2022 bei der Gemeinde eingereicht.

Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich die Auswertung der Petition durchführen lassen und stellt folgendes fest:

  • Die eingereichte Petition wurde von 1024 Personen unterzeichnet. Davon wohnen 904 Personen in der  Gemeinde Waldkirch und 120 Personen in umliegenden Gemeinden.
  • Von den 904 in Waldkirch wohnhaften Personen unterzeichneten 811 Erwachsene und 93 Kinder die Petition. Unter den 811 Erwachsenen befinden sich 236 Grüngutkartenbesitzer.
  • Insgesamt wurden aus den Unterschriftenlisten 441 Haushalte von insgesamt 1363 Haushalten (Grundlage Statistikdatenbank Kt. SG) gezählt.
  • Von diesen 441 Haushalten haben deren 236 Haushalte auch eine Grüngutkarte gelöst und nutzten die Grüngutsammelstellen in Waldkirch oder Bernhardzell.
  • Gesamthaft sind in der Gemeinde Waldkirch 478 Grüngutkarten herausgegeben worden.

Gemeinderat hält am Konzept fest

Der Gemeinderat hat für die künftige Neukonzeption des Entsorgungskonzepts die Energie- und Umweltkommission damit beauftragt, vertiefte Abklärungen zu machen und dem Gemeinderat Vorschläge zu unterbreiten. Basierend auf den Vorgaben, dass die Abfallentsorgung verursachergerecht und kostendeckend erfolgen muss, hat sich der Gemeinderat für die Neulösung mit den Grüngutcontainern entschieden.

Dazu kam die Tatsache, dass in den umliegenden Gemeinden der Lösungsansatz mit den Grüngutcontainern erfolgreich eingeführt wurde. Als weiterer grosser Vorteil dieser Lösung kann die Verwertung des Grünguts durch die AXPO Biomasse AG und die damit verbundene Entsorgungsmöglichkeit von Küchenabfällen und Speisereste hervorgehoben werden.

Was heisst «Spezialfinanzierung»?

Die Abfallrechnung fällt unter die Spezialfinanzierung, vergleichbar mit der Spezialfinanzierung im Bereich Feuerwehr und Kanalisationen. Auch hier ist eine «Querfinanzierung» über den Gemeindehaushalt nicht zulässig. Ist zu wenig Geld im Konto der jeweiligen «Spezialfinanzierug», so muss der Gemeinderat die Grund- und/oder Mengengebühren anheben, damit mehr Geld im entsprechenden Konto zur Verfügung steht oder andere Massnahmen treffen. Mit der Einführung der Unterflurcontainer, die über die Investitionsrechnung bezahlt und über die Spezialfinanzierung Abfall amortisiert werden, sind weitere Kosten im Abfallwesen über die Abfallrechnung zu decken. Ein Defizit, wie es in den letzten Jahren, besonders wegen der hohen Kosten im Grüngut (Defizit von Fr. 50’000.–), erfolgt ist, kann nicht weiter über die Spezialfinanzierung Abfall gedeckt werden.

Was heisst «verursachergerecht»?

Es wurde mehrfach erwähnt, dass die Abfallentsorgung verursachergerecht finanziert werden muss. Art. 32 USG gibt vor, dass der Inhaber der Abfälle die Kosten der Entsorgung trägt. Die Kantone sorgen zudem nach Art. 32a Abs. 1 USG dafür, dass die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle, soweit sie ihnen übertragen ist, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Das Bundesgericht hat im Entscheid BGE 2C_740/2009 vom 4. Juli 2011 bestätigt, dass verursachergerechte Gebühren zu erheben sind. Eine andere Praxis hat das Bundesgericht in diesem Urteil untersagt.

Warum müssen die Sammelstellen aufgehoben werden?

Diese müssen aufgehoben werden, weil diese nicht verursachergerecht betrieben werden können. Die Kosten der Grüngutkarten wurden auf 100 Franken angehoben (früher Fr. 70.–), was zur Folge hatte, dass über 30 Personen die Karte zurückgegeben haben. Der Preis für die Grüngutkarte ist für alle gleich, unabhängig davon ob jemand 100 kg pro Woche liefert oder lediglich 1 kg. Das entspricht nicht dem Grundsatz der verursachergerechten Entsorgung von Abfällen. Kommt dazu, dass der Betrieb der Grüngutsammelplätze sowie die Verwertung des Grüngutes die Gemeinde jährlich über 80’000 Franken kostet. Diese Kosten können mit den Einnahmen aus den Grüngutkarten schon länger nicht mehr gedeckt werden. Eine Lösung mit Reduktion der Öffnungszeiten der Sammelstellen (z.B. 2 Std. Mittwochnachmittag und 2 Std. Samstagmorgen), wie es durch die Petitionäre vorgeschlagen wurde, wäre eine grosse Einschränkung für die Nutzer und nicht zielführend. Auch die Einführung von gewichtsabhängigen Anlieferungen wäre, aufgrund des zusätzlichen Personalaufwandes, nicht finanzierbar. Die Kosten zum Ausbau der Infrastrukturen (Sammelplätze) oder regelmässigen Kontrollen vor Ort würden die Abfallrechnung ebenfalls nur weiter strapazieren, statt diese zu entlasten.

Definitive Neulösung ab 1. Januar 2023

Der Gemeinderat respektiert das Ansinnen der Petitionärinnen und Petitionäre, hält allerdings an der beschlossenen Neulösung fest. Dies aus folgenden Gründen:

  • Mit der Neulösung kann das in der Gemeinde anfallende Grüngut verursachergerecht entsorgt werden. Das heisst, mit der Neulösung tragen die Verursacherinnen und Verursacher von Grüngut entsprechend der anfallenden Mengen auch die Kosten für die Entsorgung.
  • Anstelle eines Bringsystems wird ein Holsystem eingeführt, was bedeutet, dass nicht alle zur Sammelstelle fahren müssen, sondern das Grüngut vor Ort abgeholt wird.
  • Jeder Haushalt, der Grüngut entsorgen will, kann einen Grüngutcontainer beschaffen (drei verschiedene Grössen).
  • In der Regel alle zwei Wochen wird das Grüngut vor Ort abgeholt und der AXPO Biomasse AG zugeführt. Damit der Grüngutcontainer entleert wird, braucht es eine Plombe, die im Volg oder Chäs & Food in Waldkirch und im Dorfladen oder der Landi Bernhardzell erworben werden kann. Die Kosten belaufen sich je nach Containergrösse auf Fr. 50 (140 lt.), Fr. 12.00 (240 lt.) oder Fr. 36.00 (770 lt.).
  • Aus Erfahrungen anderer Gemeinden beschafft sich ein EFH-Besitzer idealerweise einen kleinen (140 lt.) Grüngutcontainer für die Speisereste sowie den mittleren oder grossen für das anfallende Grüngut. Dies als Tipp.
  • Für den Herbstschnitt (z.B. Astmaterial) können die Grüngutbewirtschafter direkt avisiert werden. Diese holen bei Ihnen Zuhause das gelagerte Astmaterial ab und die Kosten werden mengenabhängig direkt dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Neues Konzept mit vielen Vorteilen

Die Vereinbarung mit den Grüngutbewirtschaftern, welche über viele Jahre gute Arbeit geleistet haben, wurde Ende 2021 per 31. Dezember 2022 gekündigt, um für künftige Lösungen in jeder Hinsicht offen zu sein. Abklärungen in umliegenden Gemeinden haben ergeben, dass 9 von 11 Gemeinden bereits die für Waldkirch vorgesehene Lösung umgesetzt und damit gute Erfahrungen gemacht haben.

Der Gemeinderat hat sich lange mit der Definition der künftigen Lösungen im Bereich Abfallentsorgung und speziell im Themenbereich Grüngut befasst. Es ist nachvollziehbar, dass ein Teil der Bevölkerung lieber an den Grüngutsammelstellen festhalten möchte. Dennoch überwiegen die Vorgaben, dass die Entsorgung im Bereich Abfall spezialfinanziert sein muss und die Entsorgung verursachergerecht zu erfolgen hat.

Der Gemeinderat hat sich an gültige Vorgaben und Bestimmungen zu halten. Mit der Neulösungen einer Holsammlung kann er diesen Vorgaben gerecht werden und zudem für die Bewohner der Gemeinde eine gute Entsorgungslösung für das Grüngut anbieten.

Gemeinde Waldkirch / gossau24.ch
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