Die regionale Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ist seit einigen Jahren gelebte Praxis. Die Liste gemeinsam gelöster Aufgaben über die Gemeindegrenzen hinweg ist lang: Zivilstandswesen, Betreibungswesen, Feuerwehr, Zivilschutz, Regionales Führungsorgan, Abwasserreinigung usw. Stellvertretungen werden oft über die Gemeindegrenzen hinaus organisiert, so bislang auch im Grundbuch. Kleinere Grundbuchämter bekunden zunehmend Mühe, ihre Stellen zu besetzen und ihre Dienstleistungen jederzeit rasch und kompetent zu erfüllen.
Im Mitteilungsblatt vom 25. November wurde darüber informiert, dass sich der Gemeinderat, verbunden mit der regelmässigen Überprüfung der Gemeindestrukturen, seit Anfang 2022 mit Fragen rund um die Organisationsgrösse und -struktur des Grundbuchs Waldkirch befasst hat. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe wurde mit der Bearbeitung dieser Fragen beauftragt und kam zum Schluss, dass die Zusammenführung in Gossau ein wichtiger Schritt für die Optimierung der aktuellen Situation darstellt. Zum einen können mit einer grösseren Organisationseinheit die Öffnungszeiten und Stellvertretungen optimal sichergestellt werden, womit die Gemeinde einem Bedürfnis der Kunden gerecht werden kann. Zum anderen kann dem akuten Fachkräftemangel im Grundbuchwesen mit der Bildung von Ausbildungsstellen entgegengewirkt werden. Die Übernahme des Grundbuches Waldkirch macht in Gossau eine Stellenaufstockung von 1,25 Stellen nötig. Dabei soll auch eine Ausbildungsstelle entstehen, was gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel besonders notwendig ist. Der Gemeinde Waldkirch werden die Aufwände zu Vollkosten verrechnet. Die heutige Leiterin des Grundbuches Waldkirch, Aleksandra Podgorac, hat Ende Oktober gekündigt und wird per 1. Februar in Wittenbach eine neue Stelle als Grundbuchverwalterin antreten.
Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen
Der Gemeinderat Waldkirch und der Stadtrat Gossau haben einer Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gossau und Waldkirch in Gossau zugestimmt. Die Einnahmen aus Grund- und Handänderungssteuern werden weiterhin bei der Gemeinde Waldkirch verbucht.
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an eine andere Gemeinde dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 16. Dezember bis 24. Januar 2023. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, 1. Stock, Büro 107 oder online auf der Publikationsplattform sowie auf der Gemeinde-Website eingesehen werden.
Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.