In den sieben Regionen wurde die Gefahrenstufe für Trockenheit von zwei auf drei «erhebliche Gefahr» erhöht. Mit einer Allgemeinverfügung untersagt das Amt für Wasser und Energie in diesen Regionen ab Samstag, 15. Juli 2023, Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf.
Das bedeutet, dass Wasserentnahmen ohne Bewilligung, die sonst bis zu 50 Liter pro Minute zulässig sind, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen, verboten sind. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt. An der Entnahmestelle darf das Wasser nicht aufgestaut werden. Das Verbot gilt für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer, wie Weiher und Teiche, mit den unten aufgeführten Ausnahmen.
In den genannten Regionen darf aus diesen Gewässern weiterhin Wasser bezogen werden:
- Bodensee
- Zürich-Obersee
- Alpenrhein
- Alter Rhein bei Diepoldsau
- Rheintaler Binnenkanal
- Linthkanal
- Thur bis Wattwil
Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, sind ohne Bewilligung ohnehin nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht. Für die Kontrolle der Massnahmen sind die Gemeinden verantwortlich. Je nach Entwicklung der Niederschlagssituation können die Einschränkungen auf weitere Regionen ausgeweitet oder auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden. Die betroffenen Personen werden in diesem Fall schriftlich informiert.
Damit sich die Lage entspannt, sind flächendeckende und langanhaltende Niederschläge nötig. Starke, aber kurze Niederschläge, wie in den letzten Tagen, mindern die Auswirkungen der Trockenheit nur vorübergehend. Das Gebot, haushälterisch mit Wasser umzugehen, gilt unabhängig von der aktuellen Situation. Ebenso soll vor allem dann bewässert werden, wenn die Verdunstung gering ist; das heisst bei starker Bewölkung, in den Morgenstunden oder während der Nacht.
Aktuelle Informationen zur Trockenheit und zur Waldbrandgefahr sind hier verfügbar. Die Seite enthält gebietsbezogene Empfehlungen und Massnahmen sowie fachspezifische Ansprechstellen.
Für die Waldbrandgefahrenlage gilt für den ganzen Kanton Gefahrenstufe drei «erheblich». Das bedeutet:
- Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
- Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.
Über die aktuelle Waldbrandgefahrenlage informiert diese Seite: Waldbrandgefahr | sg.ch