Es handelt sich um die Volksmotionen «Grenzweg», «Feuerwerksverbot», «alter Kirchenweg», «Projektänderung Tiefgarage Marktplatz», «altes Feuerwehrdepot» und «Reithalle für Vereinsanlässe». Mit einer Volksmotion können 150 Stimmberechtigte schriftlich eine Abstimmung über einen Gegenstand verlangen, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Die Auswertung der jeweiligen eingereichten Unterschriftenbogen hat ergeben, das bei allen sechs Volksmotionen das notwendige Quorum von 150 Stimmberechtigten erreicht wurde.
Gemäss Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat bis spätestens an der Bürgerversammlung vom 30. April 2024 Gutheissung, Gutheissung mit geändertem Wortlaut oder Nichteintreten. Heisst die Bürgerschaft die jeweilige Volksmotion gut, arbeitet der Gemeinderat innert zwölf Monaten die Vorlage aus.