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Stadt Gossau
23.10.2023

Verursachergerechte Vermessungskosten

Bild: Adobe Stock
Künftig sollen in Gossau die tatsächlichen Kosten einer Nachführung der Grundstückvermessung verrechnet werden. Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament das dafür erforderliche Reglement.

Die amtliche Vermessung von Grundstücken muss beispielsweise nachgeführt werden, wenn Grundstückgrenzen verändert werden. Nachführungen sind auch nötig, wenn beispielsweise Land für eine öffentliche Strasse abgetreten werden muss. Oder bei Veränderungen an Gebäuden, die sich auf den Gebäudegrundriss auswirken. Das Vermessungsunternehmen stellt seinen Aufwand der Stadt in Rechnung. Diese wiederum erhebt beim Verursacher der Nachführung eine Gebühr. Diese richtet sich nach dem Wert des vermessenen Objekts. Bei hohen Objektwerten können die Gebühren den tatsächlichen Aufwand übertreffen, bei niedrigen Werten hingegen die Kosten nicht decken.

Die kantonale Verordnung erlaubt es den Gemeinden, statt einer Gebühr die tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen. So bezahlen die Verursacher einer Vermessungsnachführung die tatsächlichen Kosten und der städtische Haushalt muss keine Unterdeckung ausgleichen. Ab nächstem Jahr soll dies auch in Gossau geschehen. Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament das dafür notwendige städtische Reglement. Am 7. November könnte es im Parlament beraten und anschliessend dem Referendum unterstellt werden.

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