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Stadt Gossau
02.11.2023
07.11.2023 21:54 Uhr

Stadtparlament entscheidet über Zeitvorsorge und Schulleitungen

Sitzung des Stadtparlaments Gossau im Fürstenlandsaal. Bild: jg
In der Sitzung vom 7. November wird das Gossauer Stadtparlament die Einführung einer Zeitvorsorge beraten. Bei der Pensenerhöhung der Schulleitungen unterscheiden sich die Anträge des Stadtrates und der vorberatenden Kommission. Abgeschlossen wird die Sitzung mit einer Fragestunde. Die Sitzung im Fürstenlandsaal beginnt um 18 Uhr und ist öffentlich. 

Im nächsten Jahr soll Gossau ein Zeitvorsorge-System erhalten. Die vorberatende Kommission unterstützt den Antrag des Stadtrates, für die Initialisierung 35’000 Franken und für den jährlichen Betrieb 30'000 Franken aufzuwenden. Umgesetzt werden soll das Vorhaben mit der Stiftung Zeitvorsorge St. Gallen. Die Idee von Zeitvorsorge ist, dass Menschen ab 50 betagten Personen ausserhalb des Familienkreises Zeit «schenken». Dies kann geschehen, indem sie für diese Arbeiten erledigen, Dienstleitungen erbringen oder einen Teil der Freizeit mit diesen verbringen. Die geleisteten Stunden werden einem persönlichen Konto bei der Zeitvorsorge gutgeschrieben. Wenn die betreuende Person später selber Unterstützungsleistungen benötigt, kann sie ihr Zeitguthaben einlösen.

Unterschiedliche Ansichten zu Pensenerhöhung

Der Stadtrat beantragt eine Erhöhung der Schulleitungs-Pensen und die Schaffung einer Fachstelle für Sonderpädagogik um Umfang von zwei Stellen mit jährlichen Mehrkosten von 360'000 Franken. Die vorberatende Kommission spricht sich nicht gegen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schulleitungspersonen aus. Allerdings beantragt sie dem Parlament, eine Pensenerhöhung im Umfang von 1,7 Stellen mit jährlicher Kostenfolge von 306'000 Franken zu beschliessen.

Vorbehalte an Brückenneubau nicht berücksichtigt

Die neue Brücke der Buechenwaldstrasse über die Bahnlinie erfülle gemäss Angaben der SBB die Normen des Bundesamtes für Verkehr, führt der Stadtrat in der Antwort auf die Interpellation von Marco Broger (SP) aus. Die Vorbehalte der Stadt am Längsgefälle seien nicht berücksichtigt worden. Bauprojekte im Bahnbereich würden nach Eisenbahngesetz vom Bundesamt für Verkehr bewilligt.

Mietverträge sind Privatsache

Florian Kobler (SP) hatte mit einer Interpellation Fragen zu Mietzinsanpassungen gestellt. In der Antwort hält der Stadtrat fest, dass Mietverträge privatrechtlicher Natur sind. Die öffentliche Hand habe keine Kontrollpflicht und verfüge daher auch nicht über alle angefragten Informationen. Bei den 19 städtischen Mietwohnungen verzichtet die Stadt vorerst auf eine Erhöhung des Mietzinses.

parl.
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