Bei Strafanzeigen, welche die Amtsführung von Behördenmitgliedern betreffen und die Verbrechen oder Vergehen zum Gegenstand haben, hat die Anklagekammer des Kantons St.Gallen zu entscheiden, ob sie die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens erteilt. Eine solche Ermächtigung wird erteilt, wenn der Anzeiger ein Mindestmass an Hinweisen auf strafrechtlich relevantes Verhalten vorlegt. Dabei genügt bereits eine geringe Wahrscheinlichkeit für strafbares Verhalten, damit eine Ermächtigung erteilt wird.
Die Anklagekammer hat die Strafanzeige geprüft und kommt zum Schluss, dass keine konkreten Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Mitglieder der Bau- und Infrastrukturkommission vorliegen. Sie erteilt deshalb keine Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Mitglieder der Bau- und Infrastrukturkommission. Die Anklagekammer hält ausserdem fest, dass das Strafrecht nicht dazu dient, die Rechtmässigkeit missliebiger Bauentscheide überprüfen zu lassen.
Die Strafanzeige kostet Patric Burtscher keinen Franken. Die Steuerzahler haben hingegen die Anwaltskosten zu bezahlen. Die Verwaltung, die Staatsanwaltschaft und die Anklagekammer leisteten zudem dutzende von Arbeitsstunden.