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Stadt Gossau
20.11.2023
22.11.2023 11:41 Uhr

Neubau Sana Fürstenland - darum der erneute Rekurs

Visualisierung Neubau Sana Fürstenland Bild: Sana Fürstenland AG
Nach der Einreichung der Begründung für das laufende Rekursverfahren hatte Alex K. Fürer am Montag, 20. November 2023, zur Medienorientierung eingeladen. Hier eine Zusammenfassung der Verlautbarungen, die er und sein Rechtsanwalt Urs Pfister präsentierten.

Zusammenfassung

Alex K. Fürer und die KFK Immobilien AG haben Rekurs eingereicht, weil aus ihrer Sicht auch nach sechsjährigem Verfahren für das CHF 50 Mio. Franken-Projekt bisher nie eine unabhängige Überprüfung durch nicht vorbelastete Fachstellen und Fachpersonen erfolgt sei.
Inbesondere seien folgende Punkte nicht unabhängig überprüft worden: Notwendigkeit, Raumprogramm, Standort/Standortwahl, Vereinbarkeit mit dem Ortsbild (ISOS, geschützte Einzelbauten), Verkehrskonzept und Parkplatzzahl.

Einleitend wurde noch einmal in Erinnerung gerufen, worum es überhaupt geht:

  • Sehr grosses Bauvorhaben, geplant mitten im Zentrum von Gossau
  • ca. 70 m x 55 m, 5 Vollgeschosse, viel grösser als alle umliegenden Bauten
  • Kosten: ca. 50 Mio. CHF
  • "Jahrhundertwerk"
  • Planung 2023 basiere auf Vorentscheidungen in Sachen Standort, Raumprogramm, Bedarf usw. aus den Jahren 2013/2014 - und sei damit veraltet

Bisherige Beurteilung des Projekts:

  • Raumprogramm, mögliche Standorte und deren Kriterien, Standortwahl ausschliesslich durch den Stadtrat Gossau und Sana Fürstenland; Ausschreibung des Wettbewerbs und Beurteilung der Vorschläge ebenfalls durch den Stadtrat Gossau, Sana Fürstenland und durch mandatierte Fachleute.
  • Vorprüfungsverfahren 2017, 2018, 2022 durch Stadtrat Gossau, Sana Fürstenland, AREG-SG und DKP-SG.
  • Genehmigungsverfahren 2019 und 2023 durch AREG-SG und DKP-SG
  • In ersten Rekursverfahren 2017/2018 wurde der Rekurs aus verfahrensrechtlichen Gründen gutgeheissen (es wurden nicht alle erforderlichen Pläne erstellt bzw. beschlossen; keine inhaltliche Beurteilung des Projekts.
  • Im zweiten Rekursverfahren 2019/2020 wurde der Rekurs aus verfahrenstechnischen Gründen gutgeheissen (keine Mitwirkungsmöglichkeit für die Bevölkerung). Beschwerden der Stadt Gossau und Sana Fürstenland AG vom Verwaltungsgericht abgewiesen (22. Oktober 2020). Erneut keine inhaltliche Beurteilung des Projekts.

Teilergebnis / Konsequenz:

  • Bisher habe es keine Überprüfung des Projekts durch eine neutrale und nicht vorbefasste Fachstelle und Fachleute gegeben.
  • Eine Überprüfung des Projekts sei aufgrund der Dimensionen und Auswirkungen des Bauvorhabens sachlich "eigentlich" zwingend.

Gesprächsbereitschaft:

  • Alex K. Fürer habe stets Gesprächsbereitschaft signalisiert und auch Gespräche geführt. Am 20. September 2017 mit dem Stadtpräsidenten und der damaligen Sana Fürstenland VR-Präsidentin Kathrin Hilber und am 6. Februar 2023 mit dem Stadtrat und der aktuellen Sana Fürstenland VR-Präsidentin Sylvia Egli-Broger. Beide Male mit der Message "Wir bauen so wie geplant".

Standortentscheid:

  • Hier wird kritisiert, dass der Standortentscheid pro Andreas-Zentrum durch eine Machbarkeitsstudie vorgesteuert gewesen sei. Der Bericht des Planungsbüro zu den möglichen Standorten habe nicht einmal die Kriterien für den Entscheid enthalten. 
  • Der Standort "Espel" sei wie folgt bewertet worden: naturnahe Lage (positiv), dezentrale Lage (Erreichbarkeit nachteilig, die Teilnahme der BewohnerInnen am täglichen Leben eingeschränkt), der Entwicklungsaufwand schwierig (hohes Verfahrensrisiko wegen Landwirtschaftszone).
  • Es wurde darauf hingewiesen, dass die Aussage der Sana Fürstenland und der Stadt Gossau, eine Einzonung "Espel" in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sei rechtlich wegen der "Bauzoneninsel" nicht möglich, nicht zutreffend sei. Zur Untermalung dieses Sachverhalts wurden mehrere Beispiele aus anderen Gemeinden präsentiert, wo das möglich war (z.B. Oberstufenzentrum Sproochbrugg, Gemeinde Niederhelfenschwil).

Standortvergleich:

  • In einem Vergleich zwischen dem Standort Andreas-Zentrum und Espel wurde aufgezeigt, dass es viele Vorteile für den "Espel" gebe. Dies seien unter anderem: genügend grosses Grundstück mit Reserveflächen; echte Alternative zu Vitatertia, Casa Solaris und Abendruh; demenzkranke Menschen hätten mehr Bewegungsmöglichkeiten im Garten, ÖV-Verbindung kann verbessert werden, Parkierung bei besonderen Besuchstagen sei problemlos und die Verfahrensrisiken sehr gering.
  • Auch die übrigen geprüften Standorte zeichnen sich gemäss Alex K. Fürer und Urs Pfister durch grosszügigere Flächen und bessere Integration ins Ortsbild aus: Bereich Migros-Markt/Schwalbenstrasse, Mooswiesen, Sportplatz, Areal Eisenring AG. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb alle diese Standorte schlechter beurteilt worden seien als das Andreas-Zentrum. Es sei auch nicht klar, wer den willkürlich erscheinenden Standortentscheid gefällt habe.

Überprüfung des Projekts und der Notwendigkeit 

  • Alex K. Fürer verlangt eine neutrale Überprüfung des aktuellen Projekts, das in unmittelbarer Nähe von "geschützten Bauten oder solchen, die als schutzwürdig betrachtet werden" geplant wird. Es sei eine unabhängige Beurteilung durch die ENHK (Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission) notwendig, um die Bedenken zu bestätigen oder aus dem Weg zu räumen.
  • In Frage gestellt wurde auch die Wirtschaftlichkeit am vorgesehenen Standort. In den 10 Jahren seit der erfolgten Planung habe sich der "Markt" verändert. Corona habe ein grundlegendes Umdenken bei der älteren Generation bewirkt, d. h. "Man gehe erst ins Altersheim, wenn es gar nicht mehr anders geht". 50 Mio. CHF investieren, heisse auch, Verantwortung für die richtigen Entscheide zu tragen und alle Abklärungen auf den neusten Stand zu bringen.
jg
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