Stadtrat Gossau:
Die Stadt Gossau hatte im Zusammenhang mit dem Neubauvorhaben der Sana Fürstenland AG keinen Anlass zu prüfen, ob das Grundstück im Espel dafür eingezont werden kann. Seit 2004 geht die Entwicklung in Richtung «neues zentrales Heim». Dies auch auf Grund damals negativer Abklärungen einer Einzonungsmöglichkeit.
Rekurrent Alex K. Fürer und sein Rechtsanwalt Urs Pfister haben einen neuen Argumentationspfad eröffnet. Die Sana Fürstenland AG soll das neue Betagtenzentrum im Espel bauen; das Grundstück lasse sich problemlos einzonen. Beweise für diese Behauptung legen sie keine vor.
Kein aktuelles Projekt, keine Abklärungen
Die Sana Fürstenland AG hat mit der Volksabstimmung vom 3. März 2013 zu ihrer Gründung einen klaren Auftrag: «…die beiden Heime (Espel und Schwalbe) in einem einzigen, neuen Gebäude zu konzentrieren. An einem zentral gelegenen Standort soll die Sana Fürstenland AG als neue Trägerschaft ein Pflegeheim mit 90 bis 100 Betten realisieren.» So steht es im Bericht und Antrag an die Urnenabstimmung.
Das aktuelle Projekt der Sana Fürstenland AG für das Betagtenzentrum entspricht diesem Auftrag. Und es erfüllt die Voraussetzungen für die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Stadt Gossau hat in jüngerer Zeit die Einzonungsmöglichkeit des Grundstücks Espel für ein neues Betagtenzentrum nicht geprüft. Denn es liegt gar kein entsprechendes Projekt vor.
Zwei negative Rückmeldungen
Die Entwicklung hin zu einem zentral gelegenen Betagtenheim ist bereits im Jahr 2004 eingeleitet worden. Im Zusammenhang mit dem Alterskonzept haben die Anspruchsgruppen signalisiert, dass sie ein Altersheim an einem zentralen Standort favorisieren. In diesem Zeitraum hat die Stadt zudem zwei Mal die Möglichkeit einer Einzonung im Gebiet Espel mit dem Kanton erörtert. Eine Einzonung einzig für das Altersheim hatte das AREG verneint. Kleinbauzonen und der abgelegene Standort für ein Altersheim waren die wesentlichen Gründe für die negative Haltung.
Diese Position hat das AREG im Dezember 2010 bestätigt. Damals liess die Stadt klären, ob eine Einzonung für das Altersheim und zusätzliche öffentliche Nutzungen (Werkplatz und Feldrandkompostierung) möglich wäre. Aktuell laufen die Abklärungen für eine Nachnutzung der Altersheim-Gebäude. Auch hier signalisiert der Kanton nur einen sehr engen Spielraum und zwar nur im Rahmen der aktuellen Gebäudestrukturen und Nutzungsart. Eine Umzonung steht nicht im Raum und ist unrealistisch. Zudem sind mit dem neuen Raumplanungsgesetz die Anforderungen an Einzonungen wesentlich verschärft und nicht gelockert worden.