Auch als Aktiengesellschaft bleibt die Rettung St.Gallen vollständig im Eigentum der drei Spitalverbunde Kantonsspital St.Gallen (KSSG), Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SR RWS) und Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT).
Auf die operativen und personellen Bereiche hat die neue Rechtsform keinen Einfluss, sie bleiben unverändert. Die Rettung St.Gallen wurde vor zehn Jahren als gemeinsame Organisation der drei Spitalverbunde KSSG, SR RWS und SRFT gegründet. Sie hat sich seither sehr erfolgreich etabliert und ist betriebswirtschaftlich weitgehend eigenständig. Als weiteren Entwicklungsschritt erfolgt nun die Gründung einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft.
Operativer und personeller Bereich nicht betroffen
«Damit wird es der Rettung St.Gallen möglich, einfacher Kooperationen und Beteiligungen – auch über die Kantonsgrenzen hinaus – einzugehen», sagt Günter Bildstein, Leiter der Rettung St.Gallen. «Dies erlaubt es uns, bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organisationen bestmöglich auf Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, den Fachkräftemangel oder die steigenden Einsatzzahlen zu reagieren.»
Die Rettung St.Gallen AG erhält neu einen eigenen kantonalen Leistungsauftrag, während die Spitalverbunde vom rettungsdienstlichen Leistungsauftrag entlastet werden. Im operativen und personellen Bereich sind keine Änderungen vorgesehen. So sorgt die Rettung St.Gallen weiterhin mit elf Rettungs- und drei Notarztstützpunkten für eine lückenlose Abdeckung der Notfallversorgung im ganzen Einsatzgebiet. 90% aller lebensbedrohlichen Notfälle werden innerhalb von 15 Minuten erreicht. Zudem gewährleistet die Rettung St.Gallen weiterhin die sanitätsdienstliche Einsatzleitung und die medizinische Versorgung bei Grossereignissen.