Die voraussichtlich anspruchsberechtigen Personen werden jeweils von der SVA St.Gallen direkt angeschrieben. Sie erhalten mit dem Schreiben die notwendigen Login-Daten, um direkt auf ein vorausgefülltes Anmeldeformular zu gelangen. Diese Vereinfachung für die Anmeldung hat sich bewährt.
Anmeldung bis 31. März möglich
Für alle, die keine Post von der SVA St.Gallen erhalten haben, steht auf der Webseite (www.svasg.ch/ipv) ein Online-Formular zur Verfügung, das eine einfache Anmeldemöglichkeit bietet. Ebenfalls auf der Webseite finden sich ein OnlineRechner, um den mutmasslichen Anspruch zu prüfen und Erklärvideos. Wichtig ist, dass die Anmeldungen bis am 31. März 2024 eingereicht werden müssen.