Einfache Anfrage an den Gossauer Stadtrat im Wortlaut:
Schulergänzende Betreuung – Angebotspflicht ab 12. August 2024 -Wie ist der aktuelle Stand der Planungen in Gossau?
Mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz werden die kommunalen Schulträger ab dem Schuljahr 2024/25 verpflichtet, für Schulkinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Primarschule bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten. Die Bestimmung entspricht von der Konzeption her derjenigen zum Mittagstisch, die im Jahr 2008 zusammen mit dem Blockzeitenunterricht auf der Primarstufe gesetzlich verankert wurde. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat seither an Bedeutung gewonnen. Dementsprechend sind vermehrt Betreuungsangebote gefragt, die es beiden Elternteilen erlauben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und damit auch einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel zu leisten.
Ich bitte den Stadtrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Angebotspflicht von schulergänzender Betreuung ab dem Schuljahr 2024/2025? Konzept, Organisation, Angebotsform, Personal, Finanzen etc.
2. Wie gedenkt die Stadt den Sozialtarif auszugestalten, um auch Alleinerziehenden und Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen die Nutzung des Angebotes zu ermöglichen?
3. In der Oberstufe besteht lediglich die Pflicht einen Mittagstisch anzubieten. Plant die Stadt Gossau auch für Oberstufenschüler*innen ein schulergänzendes Angebot?