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Kanton SG
22.05.2024
22.05.2024 16:20 Uhr

Allianz ergreift Referendum gegen Erhöhung des Pendlerabzugs

Der Pendlerabzug für Autofahrende soll im Kanton St.Gallen gemäss Referendumgskomitee nicht - wie vom Kantonsrat beschlossen - erhöht werden. Das Stimmvolk soll darüber entscheiden, sofern das Referendum zustande kommt. Bild: Pixabay: Leopictures
Eine breit abgestützte Allianz von Parteien und Verbänden ergreift das Referendum gegen den Entscheid des Kantonsrates den Pendlerabzug mit der Erhöhung auf CHF 8000 nahezu zu verdoppeln. Die Allianz erachtet es als ungerecht, verfehlt und schädlich die Autopendler mit zusätzlichen CHF 15 Mio. pro Jahr zu entlasten. Gemäss Allianz widerspreche dieser Abzug der Gleichbehandlung massiv, wenn für das Auto im Vergleich zum öV doppelt so hohe Fahrkostenabzüge zulässig seien.

Wer steht hinter dem Referendum?

Zur Allianz für «Gleichbehandlung von MIV und öV», die das Referendum ergreift, gehören: SP, GRÜNE, GLP, EVP und deren Jungparteien, VCS, umverkehR, IGöV, Casafair, TravailSuisse, vpod und SGB.

Am 15. November 2015 hatte sich das Stimmvolk für die Gleichbehandlung von Privatauto und öV bei den Steuerabzügen für den Arbeitsweg ausgesprochen. Diese Fairness soll gemäss Referendumskomitee weiterhin gelten. Es dürfe nicht sein, dass nach neun Jahren Gleichbehandlung das Steuergesetz ab 2025 die Autofahrenden wieder bevorzugt würden und damit einen ungerechten und schädlichen Widerspruch zu schaffen zu den verkehrspolitischen, klimapolitischen und raumplanerischen Zielen des Kantons St.Gallen.

Die übermässige Entlastung der Auto-Langstreckenpendler:innen schaffe völlig unerwünschte Fehlanreize und komme einer Subventionierung langer Pendlerstrecken mit dem Auto gleich. Diese rückschrittliche Subventionierung führe beim Kanton und den Gemeinden zu geschätzten Steuerausfällen von 15 Mio. pro Jahr (je deutlich über 7 Mio. jährlich). Zu erwähnen sei auch, dass bei der Bundessteuer der Maximalabzug Fr. 3200  betrage und die Abzugsbegrenzungen nur für unselbständig Erwerbstätige gelten würden.

Die breite Allianz für «Gleichbehandlung von MIV und öV» kritisiert, dass die Mehrheit des Kantonsrates den Volkswillen übersteuern, die Ziele der Raumplanung und des Klimaschutzes missachten und die steuerliche Gleichbehandlung von Auto- und öV-Nutzer:innen aufheben will. Die Allianz ist überzeugt, dass das Stimmvolk sich erneut für Gleichbehandlung, Steuergerechtigkeit und für das Festhalten an der erst seit 2020 geltenden fairen Lösung des Maximalabzuges von Fr. 4595.- für alle (GA 2. Klasse plus Fr. 600.- für Park +Ride) aussprechen werde.

pd.
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