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Stadt Gossau
28.05.2024

Schutzverordnung wird aufgelegt

Bild: Stadt Gossau
In der Schutzverordnung sind wertvolle Kultur- und Naturobjekte erfasst. Die Gossauer Schutzverordnung ist als Teil der Ortsplanungsrevision überarbeitet worden. Nun liegt sie bis 28. Juni 2024 öffentlich auf.

Am 19. März 2024 hat das Stadtparlament Gossau den Richtplan als übergeordnetes Ortsplanungsinstrument erlassen. Ein Bestandteil der Ortsplanung ist die Schutzverordnung. Sie enthält die Angaben zu allen wertvollen Gebäuden, Ortsbildern und Naturobjekten, welche der Nachwelt erhalten werden sollen.

Total sind 447 Objekte erfasst

Die Gossauer Schutzverordnung ist ab 2019 überarbeitet worden. Insgesamt sind darin 447 Objekte aufgeführt, die Schutzstatus geniessen. Dazu zählen die zwölf Objekte mit nationalem Schutzcharakter und die 73 kantonal geschützten Objekte. Diese müssen in die kommunale Schutzverordnung übernommen werden. Zusätzlich hat der Stadtrat für 362 Objekte kommunalen Schutzstatus beschlossen. Dies betrifft ein Dutzend Ortsbilder und 37 Kulturobjekte (weitgehend Gebäude). Fast 300 kommunale Schutzobjekte sind Naturobjekte, weitgehend Hecken und Gehölze (194 Objekte) sowie Bäume und Baumgruppen (98 Objekte).

Mit der Schutzverordnung steigt die Rechtssicherheit für die Personen, denen die Schutzobjekte gehören. Die Zuständigkeit für Bewilligungen ist klar. Auch die zur Erhaltung der Objekte nötigen Massnahmen sind geregelt. Die Schutzverordnung ist für die Eigentümer eines Objekts verbindlich.

Einspracheverfahren ist eröffnet

Der Stadtrat hat zur Verordnung zwei Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Ebenso hat der Kanton die Unterlagen vorgeprüft. Nun eröffnet der Rat das Einspracheverfahren. Bis 28. Juni 2024 sind Einsprachen möglich. Diese wird der Stadtrat entscheiden; die Entscheide muss er jedoch noch zurückhalten.

Zunächst wird er die Schutzverordnung – mit allfälligen Änderungen aus den Einsprachen – dem Stadtparlament zum Erlass unterbreiten. Danach wird die kantonale Genehmigung eingeholt. Wenn diese vorliegt, wird das Rechtsmittelverfahren fortgesetzt.

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