Alex Harder, Sprecher und Leiter der IG für eine schnelle Realisierung eines neuen Alters- und Pflegeheims Gossau, nimmt am 12. Juli 2024 wie folgt Stellung:
- Stand der Volksmotion "Plan B": Wir haben aktuell knapp das Vierfache der verlangten Anzahl Unterschriften (150) beisammen. Trotzdem sammeln wir weiter.
- Beim Sammeln von Unterschriften ist uns aufgefallen, dass viele nicht mehr wissen, was wahr und was falsch ist. Insbesondere die Aussage von Sana Fürstenland VR-Präsidentin Syliva Egli-Broger "In der Motion kursieren Falschinformationen" erachten wir als Schutzbehauptung bzw. als ungehörige Unterstellung. Denn das Gegenteil ist der Fall: Das Bauvorhaben widerspricht einer Vielzahl von Bauvorschriften. Nicht zuletzt widerspricht das Projekt gemäss "Projekt A" neu auch der Schutzverordnung der Stadt Gossau, die der Stadtrat kürzlich öffentlich aufgelegt hat. Es kann doch nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger reihenweise neue Vorschriften beachten müssen und für das Bauvorhaben der Sana Fürstenland AG sollen alle Bestimmungen nicht gelten. Es besteht deshalb ein sehr grosses Risiko, dass das "Projekt A" der Sana Fürstenland AG von den Gerichten als unzulässig eingestuft werden wird. Genau darum brauchen wir einen "Plan B"!
- Eine weitere Aussage des Sana Fürstenland Verwaltungsrats: «Schulden vollumfänglich abbezahlt». Die Gemeinden haben der Sana Fürstenland AG im Jahr 2022 CHF 1'000'000 geschenkt, um den damaligen Konkurs der Sana AG abzuwenden. Sylvia Broger-Egli hat diese Tatsache schlicht unterschlagen.
- Im Weiteren schuldet die Sana Fürstenland AG der Katholischen Kirchgemeinde Baurechtszinsen von CHF 360'000, und zwar für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023. Dies steht so in der Bilanz per 31. Dezember 2023. Sylvia Broger-Egli hat auch diese Tatsache schlicht «vergessen». Beizufügen ist, dass auch die Aussage von Sylvia Broger-Egli, wonach die Sana Fürstenland AG der Katholischen Kirchgemeinde seit 2017 jährlich CHF 135'000 als Baurechtszinsen bezahle, nicht richtig ist. Zum einen geht es, gemäss der Medienmitteilung der Kath. Kirchgemeinde, um CHF 130'000. Zum anderen hat die Sana Fürstenland AG seit dem 1. Januar 2020 somit nur noch jährlich CHF 40'000 bezahlt und gleichzeitig die Mieteinnahmen aus der Vermietung des Andreaszentrums behalten. Hauptverlierer in dieser Sache sind die (katholischen) Steuerzahlenden in der Stadt Gossau. Die Verantwortlichen der Sana Fürstenland AG orientieren die Bevölkerung über den "Plan A" nur scheibchenweise und nur über das, «was passt». In dieses Bild passt auch die Tatsache, dass der Sana Fürstenland AG von der damaligen Leitung der Kirchgemeinde eine Rückzugsklausel angeboten wurde, wenn der Standort «A» nicht realisiert werden könnte. Dies wurde von der damaligen Leitung der Sana Fürstenland AG abgelehnt...
- Bei der Planung für den Standort «Andreas-Zentrum» stimmt vieles nicht. Auch darum brauchen wir einen "Plan B"".
Wir haben klare Ziele, die einen "Plan B" verlangen, bei welchem das Parlament und die Bevölkerung mitreden können! Eines wollen wir nicht, dass Gossau plötzlich vor einem Scherbenhaufen steht.