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Stadt Gossau
05.08.2024

Auflage für Ostteil der neuen Sportanlage

Visualisierung von Osten mit Leichtathletikanlage, Fussballplätzen mit Tribüne, Freibad und Hallenbad. Bild: Stadt Gossau / gossau24.ch
Die Sportanlage Buechenwald wird nach Osten erweitert. Dazu sind rund 13'500 Quadratmeter Land einzuzonen, ein Bach zu öffnen und Erschliessungswege zu erstellen. Die verschiedenen Planunterlagen liegen bis 3. September 2024 auf.

Im Frühjahr 2022 hat die Gossauer Stimmbürgerschaft dem ersten Modul der Sportwelt im Gebiet Buechenwald deutlich zugestimmt. Seit Anfang dieses Jahres wird am westlichen Teil der Anlagen gebaut. Im östlichen Teil ist unter anderem ein Rasenspielfeld mit der halben Grösse eines Fussballplatzes geplant, das auch dem Freibad und dem öffentlichen Spielplatz dient. Ebenfalls wird zentral eine WC-Anlage erstellt. Dazu müssen rund 13'500 Quadratmeter in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont werden. Rund die Hälfte dieser Fläche wird bereits heute als Fussballplatz genutzt.

Bach bildet neue Ostgrenze

Die geplante Erweiterung des Sportareals tangiert den Buechbach. Dieser fliesst aus dem Buechenwald zuerst offen und danach eingedolt zum Oberdorfbach. Im Bereich der Sportanlagen wird der Bach nun ebenfalls geöffnet und dabei an die Ostgrenze des Areals verlegt. Mit der Bachöffnung wird auch der Hochwasserschutz verbessert. Der Gewässerraum wird mit einem Sondernutzungsplan festgelegt.

Schliesslich sind für die interne Erschliessung und die Anbindung der Anlagen an die Umgebung zwei neue Gemeindewege geplant. Die Moosstrasse wird verlängert bis zum Zentrum des östlichen Teils und von dort zum Oberdorfbachweg geführt. Der neue Moosweg führt von Westen zum Zentrum des östlichen Teils und weiter zum Buechenwald.

Auflage bis 3. September 2024

Für den Teilzonenplan Rüdlenwis, das Wasserbauprojekt Buechbach und das Strassenprojekt wurde im vergangenen Sommer das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Verschiedene Anliegen daraus sind in die Überarbeitung der Pläne eingeflossen. Diese liegen nun zusammen mit dem Baugesuch für die zweite Etappe der Aussenanlagen vom 5. August bis 3. September 2024 öffentlich auf.

Danach werden allfällige Einsprachen entschieden, die Entscheide jedoch vorerst zurückgehalten. Zuerst muss das Stadtparlament den Teilzonenplan erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellen. Danach wird die kantonale Genehmigung eingeholt. Erst wenn diese vorliegt, wird das Rechtsmittelverfahren fortgesetzt.

www.stadtgossau.ch/sportwelt-ost

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