Gemäss einem aktuell veröffentlichten Sorgenbarometer gehört die Altersvorsorge für einen Drittel der Schweizerinnen und Schweizer zu den drängendsten Problemen. Was dabei Fakt ist: Die Vorsorgelücke im Alter wächst mit steigendem Einkommen.
Was können Sie konkret tun, um Ihre Träume von morgen zu verwirklichen?
Finanzen als komplexes System
Die eigenen Finanzen sind weit komplexer als die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Lebensstandard, Wohnsituation, Freizeitgestaltung und auch das soziale Umfeld beeinflussen sie. Auch die eigene Gesundheit, das Vermögen und äussere Faktoren wie das Erbrecht und zu bezahlende Steuern wirken auf unsere finanziellen Möglichkeiten ein. Ein deutscher Politiker brachte es einst auf den Punkt: «Die Vorsorgelücke im Alter entsteht durch zwei Fehleinschätzungen: die Unterschätzung, wie viel man im Alter benötigt, und die Überschätzung, wie viel man bekommt.»
Einkommensquellen im Alter
Das Einkommen nach Pensionierung baut auf drei Säulen auf. Die staatliche Vorsorge (AHV) sichert die Existenz. Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) soll ergänzend den gewohnten Lebensstandard sichern. «Die dritte und freiwillige Säule schliesst die Einkommenslücke im Alter und erfüllt die Träume von morgen», sagt Tobias Künzli, Kundenberater Private Banking / Finanzplaner bei acrevis.
Absicherung für die Zukunft
Die meisten Finanzinstitute bieten heute sogenannte Finanzplanungen in unterschiedlichem Detaillierungsgrad an. Dabei geht es darum, sich spätestens ab dem 50. Lebensjahr einen Überblick darüber zu verschaffen, wie die finanzielle Situation nach der Pensionierung aussehen wird.
acrevis bietet hierfür ein kostenloses Erstgespräch an. «Anhand der Finanzplanung zeigen wir unseren Kundinnen und Kunden die zentralen Aspekte ihrer Finanz- und Vorsorgesituation auf, identifizieren allfällige Lücken und erarbeiten aus der Gegenüberstellung der Ziele und finanziellen Situation konkrete Massnahmen», erklärt Tobias Künzli.
Weitere Informationen zur Finanzplanung finden Sie unter: acrevis.ch/finanzplanung.
Wenn das Unvorhergesehene eintritt
Nicht alle Faktoren, die auf unsere Finanzen einwirken, können wir beeinflussen. Was ist, wenn die eigene Partnerin oder der eigene Partner urteilsunfähig wird oder verunglückt? Erstellen Sie für den Fall der Urteilsunfähigkeit frühzeitig einen Vorsorgeauftrag. Und auch im Todesfall lassen sich einige Vorkehrungen treffen - beispielsweise mit einem Ehe-/Erbvertrag oder Testament.
Das Erbrecht in der Schweiz sieht für gewisse Erben einen unentziehbaren Anspruch vor. Ist der letzte Wille nicht in einem Testament niedergeschrieben, kommt zudem die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz.
Sorgen Sie vor!
Planen Sie Ihren Nachlass in Ruhe und nicht im Affekt. Die letzte Erbrechtsrevision hat die Verfügungsfreiheit erhöht. Sie haben damit mehr Spielraum.