Im August 2024 wurde die Volksmotion Schwalbenstrasse eingereicht. Diese beantragt die Umzonung des Grundstücks Nummer 3388 an der Schwalbenstrasse für eine Alternativplanung des neuen Gossauer Alterszentrums. Der Stadtrat beantragt dem Parlament, auf diese Motion nicht einzutreten. Gemäss seinem Bericht an das Parlament würde die Annahme des Vorstosses ein mehrjähriges Verfahren mit unsicherem Ausgang auslösen. Einerseits sei unklar, ob der Kanton eine Umzonung überhaupt genehmige. Denn der im März 2024 erlassene Richtplan sieht für dieses Grundstück unverändert die Wohnzone vor. Auch fehle ein öffentliches Bauvorhaben für dieses Grundstück. Mit der Umzonung würde auch städtisches Vermögen vernichtet. In der Wohnzone hat das Land einen hohen Marktwert, in der beantragten Zone für öffentliche Bauten und Anlagen hingegen nicht.
Im Bericht an das Parlament zitiert der Stadtrat auch die Haltung des Verwaltungsrats der Sana Fürstenland AG. Zusammengefasst schreibt dieser, dass die Aktionäre den Standort Bahnhofstrasse für das neue Alterszentrum letztmals an der Generalversammlung 2024 ausdrücklich bestätigt haben. Der Verwaltungsrat habe keine Veranlassung für eine Alternativplanung an einem anderen Standort. Eine solche erfordere den einstimmigen Entscheid aller fünf Aktionärsgemeinden.