Stellungnahme der Rekurrenten:
Das Verfahren für den Neubau der Sana Fürstenland AG zieht sich bereits längere Zeit dahin. Die Sondernutzungspläne, die der Stadtrat Gossau 2017 und 2019 beschlossen hatte, wurden bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben, eine inhaltliche Beurteilung erfolgte nicht.
Im Sommer 2023 entschied der Stadtrat Gossau erneut und erliess zum 3. Mal einen Sondernutzungsplan. Dagegen erhoben die Rekurrenten wiederum Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen und machten eine sehr grosse Anzahl an formellen wie inhaltlichen Einwendungen geltend. Das Rekursverfahren ist derzeit hängig.
Den Rekurrenten ging (und geht) es insbesondere darum, dass das Bauvorhaben (Grundriss: 70 m x 55 m, 5 Vollgeschosse, Betonbaute mit Flachdach) mit Blick auf die umliegenden geschützten Bauten (viele Einzelschutzobjekt; Ortsbildschutz Substanzerhaltung) bzw. auf die Grünanlagen auf der Liegenschaft Andreas Zentrum (geschützte Bäume, Grünflächen) völlig überdimensioniert ist. Das Bauvorhaben müssen stark reduziert oder, wenn die Ausmasse «zwingend» seien, an einem anderen, grösseren und damit besseren Standort geplant werden.
Die Rekurrenten verlangten eine neutrale Beurteilung dieser Frage, weil die kantonalen Fachstellen (Denkmalpflege, Hochbauamt) beim Entscheid über das Projekt beteiligt waren und den umstrittenen Neubau bereits viel früher, im Jahr 2015, bereits «durchgewunken» hatten.
Um das Verfahren zu beschleunigen, machten die Rekurrenten dem Bau- und Umweltdepartement deshalb folgenden Vorschlag:
- Das Vorhaben wird der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Beurteilung vorgelegt. Der Stadtrat Gossau und die Sana Fürstenland AG sind damit einverstanden.
- Die Parteien des Rekursverfahrens akzeptieren die Beurteilung durch die ENHK.
- Die Rekurrenten verzichten auf die Überprüfung aller weiteren Einwendungen gegen den Sondernutzungsplan.
Auf diese Weise hätte das Rechtsverfahren auf die Überprüfung der Kernfrage begrenzt werden können und wäre innert kurzer Zeit (wenige Monate) erledigt gewesen. Auf eine detaillierte Prüfung aller Fragen durch das Bau- und Umweltdepartement, durch das Verwaltungsgericht und (allenfalls) durch das Bundesgericht hätte verzichtet werden können.
Das Bau- und Umweltdepartement sandte den Vorgehensvorschlag dem Stadtrat Gossau und der Sana Fürstenland AG zur Prüfung. Beide lehnten den Vorschlag der Rekurrenten zur Verfahrensbeschleunigung ab. Der Stadtrat Gossau und die Sana Fürstenland AG sprachen den Rekurrenten somit auch das Recht auf die Überprüfung durch eine neutrale Stelle (Zweitmeinung) ab.
Die Rekurrenten bedauern die ablehnende Haltung des Stadtrates Gossau und der Sana Fürstenland AG sehr.
Den Rekurrenten bleibt somit nichts anderes übrig, als die verschiedenen Rechtsverfahren, beinhaltend eine sehr grosse Anzahl an formellen und inhaltlichen Einwendungen gegen das Projekt, weiterzuführen.