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Stadt Gossau
02.02.2025
02.02.2025 10:40 Uhr

Katholische Kirchgemeinde Gossau möchte «Marienheim» veräussern

Bild: Jürg Grau
Die Katholische Kirchgemeinde Gossau plant, ihre sanierungsbedürftige Liegenschaft «Marienheim» an der Quellenhofstrasse 4 zu veräussern. Das Gebäude stellt für die Kirchgemeinde eine finanzielle Belastung dar und wird nicht für die Erfüllung ihrer Kernaufgaben benötigt. Über die Veräusserung des Marienheims entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Bürgerversammlung vom 6. April 2025.

Aktuell wird das über 100-jährige Marienheim an der Gossauer Quellenhofstrasse 4 nur noch von der Spielgruppe «Bärehüsli» und vom Elterntreff als Übergangslösung genutzt. Das Haus mit seiner kleinen Raumeinteilung ist stark sanierungsbedürftig und verursacht Betriebs- und Unterhaltskosten, welche nicht gedeckt sind. Diese belasten die Kasse der Katholischen Kirchgemeinde.

Fokus auf Kernaufgaben

Angesichts struktureller Defizite steht die Katholische Kirchgemeinde vor der Herausforderung, ihre Finanzen zu stabilisieren. Die Aufgabe liegt primär in der pastoralen und sozialen Seelsorge. «Wir wollen und müssen für die Menschen da sein. Das ist unser Auftrag», betont Kirchenverwaltungsratspräsident Stefan Täschler.

Die Finanzierung verschiedener Seelsorgeaktivitäten, Veranstaltungen für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten, Feiern, sozialer Engagements und der dafür benötigten Gebäude steht im Fokus der Kirche. Aktuell lebt die Kirchgemeinde von Rückstellungen aus der Vergangenheit, während die Steuereinnahmen sinken. Liegenschaften wie das Marienheim dürfen nicht auf Kosten der eigentlichen Aufgaben gehen.

Keine sinnvolle Entwicklungsmöglichkeit

Das Marienheim liegt in einer Zone mit Potenzial für erhöhte Verdichtung. Die Kirchenverwaltung prüfte in Zusammenarbeit mit Architekten und der Stadt Gossau die Planung eines Neubaus. Die Stadt teilte jedoch im April 2024 mit, dass die Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens nicht in Aussicht gestellt werden kann, da die Aufnahme des Marienheims als Schutzobjekt in der neuen Schutzverordnung der Stadt Gossau geplant ist.

Weitere Abklärungen der Kirchenverwaltung ergaben, dass eine Sanierung aufgrund der Bausubstanz und der nicht mehr zeitgemässen Raumeinteilungen zu keiner sinnvollen Lösung führt und hohe ungedeckte Kosten verursacht. Daraufhin entschloss sich die Kirchenverwaltung, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Veräusserung des Marienheims vorzuschlagen.

Rückmeldungen erwünscht

Der Kirchenverwaltungsrat möchte die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger von Anfang an in die Entscheidung einbeziehen. Bis zum 27. Februar 2025 nimmt das Sekretariat des Kirchenverwaltungsrates unter nicole.signer@kathgossau.ch gerne Rückmeldungen zum Vorhaben auf. Am 1. April 2025 findet eine Vorbesprechung des Geschäfts statt. Die Bürgerversammlung entscheidet am 6. April 2025 über den Auftrag zur Veräusserung an den Kirchenverwaltungsrat. Der Marktwert der Liegenschaft wird im Verlauf des Verfahrens ermittelt.

Weitere Informationen zur Bürgerversammlung und zum geplanten Vorgehen sind im Amtsbericht der Katholischen Kirchgemeinde Gossau zu finden, der Mitte März veröffentlicht wird. Die Informationen werden auch auf der Website kathgossau.ch aufgeschaltet.

pd
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