Auch wenn die Rekurrenten die Möglichkeit haben, diesen Entscheid des Baudepartements beim Verwaltungsgericht anzufechten (innert 14 Tagen nach Erhalt) und den Instanzenweg zu gehen, hoffen die Stadt Gossau und die Bauherrin Sana Fürstenland, dass der Weg jetzt frei wird für die Prüfung der im November 2023 eingereichten Baubewilligung. Liegt diese vor, könnte nach einer Vorbereitungsphase von ca. 9 Monaten mit dem Bau begonnen werden.
Stellungnahme des Gossauer Stadtrats
Wie Stadtpräsident Wolfgang Giella ausführte, hat das kantonale Bau- und Umweltsdepartement am 24. Februar 2025 die gegen die Genehmigung eingereichten Rekurse von zwei Rekurrenten als unbegründet vollumfänglich abgelehnt. Das Departement stelle im Entscheid klar, dass die Gesamtplanung zur Realisierung des Alters- und Pflegeheims, einschliesslich des Verzichts auf die Festlegung des Gewässerraums (Lindenbergbach), rechtmässig sei. Mit dieser Entscheidung habe nach dem AREG eine weitere neutrale kantonale Instanz die Korrektheit der Planung bestätigt. Der Stadtrat erwarte, dass der Rekurrent sein bilateral und in den Medien geäussertes Versprechen einhalte und angesichts dieser Beurteilung durch «neutrale und nicht voreingenommene Fachstellen und Fachleute» kein weiteres Rechtsmittel ergreife.