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Stadt Gossau
06.03.2025
05.06.2025 16:40 Uhr

Neubau Alterszentrum Sana Fürstenland: Einsprecher ziehen den Entscheid weiter

An der Medienkonferenz informierten Stadtpräsident Wolfgang Giella und Sylvia Egli, VR-Präsidentin der Sana Fürstenland AG. Bild: jg
Wie die Stadt Gossau anlässlich der Medienkonferenz vom 28. Februar 2025 bekannt gab, hat das kantonale Baudepartement sämtliche Pläne für das neue Alterszentrum im Gebiet Bahnhofstrasse-Kirchstrasse, Gossau, als rechtmässig bestätigt. Der Rekurs wurde in allen Punkten abgelehnt. Wie Urs Pfister, Anwalt der Einsprechenden, bestätigte, wird der Entscheid an das Verwaltungsgericht weitergezogen.

Auch wenn die Rekurrenten die Möglichkeit haben, diesen Entscheid des Baudepartements beim Verwaltungsgericht anzufechten (innert 14 Tagen nach Erhalt) und den Instanzenweg zu gehen, hoffen die Stadt Gossau und die Bauherrin Sana Fürstenland, dass der Weg jetzt frei wird für die Prüfung der im November 2023 eingereichten Baubewilligung. Liegt diese vor, könnte nach einer Vorbereitungsphase von ca. 9 Monaten mit dem Bau begonnen werden. 

Stellungnahme des Gossauer Stadtrats 

Wie Stadtpräsident Wolfgang Giella ausführte, hat das kantonale Bau- und Umweltsdepartement am 24. Februar 2025 die gegen die Genehmigung eingereichten Rekurse von zwei Rekurrenten als unbegründet vollumfänglich abgelehnt. Das Departement stelle im Entscheid klar, dass die Gesamtplanung zur Realisierung des Alters- und Pflegeheims, einschliesslich des Verzichts auf die Festlegung des Gewässerraums (Lindenbergbach), rechtmässig sei. Mit dieser Entscheidung habe nach dem AREG eine weitere neutrale kantonale Instanz die Korrektheit der Planung bestätigt. Der Stadtrat erwarte, dass der Rekurrent sein bilateral und in den Medien geäussertes Versprechen einhalte und angesichts dieser Beurteilung durch «neutrale und nicht voreingenommene Fachstellen und Fachleute» kein weiteres Rechtsmittel ergreife. 

Neubau Sana Fürstenland AG - Visualisierung (Ansicht von Süden). Bild: Sana Fürstenland AG

"Neubau als zentrales Element für den zukünftigen Erfolg"

Sana Fürstenland AG nimmt zur Ablehnung des Rekurses Stellung und ordnet den Entscheid ein:
"Mit dem Entscheid des kantonalen Bau- und Umweltsdepartements zum Sondernutzungsplan hat eine weitere Instanz bestätigt, dass der geplante Neubau im Zentrum von Gossau den rechtlichen Vorgaben entspricht. Dies bestätigt die umfangreiche Arbeit der letzten Jahre. Die Sana Fürstenland AG ist sich bewusst, dass das Rechtsmittelverfahren fortgesetzt werden kann. Wir hoffen jedoch, dass die einsprechende Partei zu ihrem Wort steht und den Entscheid akzeptiert, der von einem unabhängigen Gremium gefällt wurde.
Für die Sana bedeutet das Projekt weit mehr als ein neues Gebäude. Es bildet die Grundlage für den Erfolg in den kommenden Jahren. Der Neubau ist ein zentrales Element, um die Bedürfnisse künftiger Bewohnender bestmöglich zu erfüllen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, unseren Mitarbeitenden ein angenehmes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten."

pd / jg
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