Die Stadtwerke Gossau versorgen über 16'000 Personen sowie Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe mit Trink- und Brauchwasser. Die jährlich knapp 1,6 Milliarden Liter Wasser stammen mehrheitlich aus Quellen und Grundwasservorkommen. Für alle öffentlich genutzten Quell- und Grundwasservorkommen müssen Schutzzonen festgelegt werden. Darin sind – je nach Distanz zur Wasserfassung – Nutzungen untersagt oder eingeschränkt. So soll das Einzugsgebiet der Fassungen und damit das Wasser vor Verschmutzungen geschützt werden. Seit dem Jahr 1978 wird im Geretschwiler Moos in zwölf Metern Tiefe Grundwasser gefasst. Diese Grundwasserfassung deckt rund acht Prozent des gesamten Gossauer Trinkwasserbedarfs. Für diese Grundwasserfassung besteht seit dem Jahr 1996 eine Schutzzone.
Stadt Gossau
17.03.2025
17.03.2025 15:36 Uhr
Schutzzone für Grundwasserwerk liegt auf
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Für öffentliche Trinkwasserfassungen müssen Schutzzonen festgelegt werden. In diesen Zonen sind die Nutzungen eingeschränkt. Die Stadt Gossau hat die Schutzzonen für das Grundwasservorkommen Geretschwiler Moos überarbeitet und legt sie bis 15. April 2025 öffentlich auf.
Neue gesetzliche Vorgaben
Seither haben sich die gesetzlichen Vorgaben geändert. Deshalb musste die Schutzzone überprüft werden. Dabei ist das Wasservorkommen bezüglich Lage, Strömungsverhältnissen und Ergiebigkeit untersucht worden. Als Folge davon können in der überarbeiteten Schutzverordnung die Schutzzonen verkleinert werden. Damit die angepasste Schutzzone rechtsgültig ist, muss sie öffentlich aufgelegt werden. Dies geschieht vom 17. März bis 15. April 2025. Wenn allfällige Einsprachen bereinigt sind, können die Unterlagen dem kantonalen Amt für Wasser und Energie (AWE) zur Genehmigung eingereicht werden.