Die Einfache Anfrage im Wortlaut:
Es ist kein Geheimnis, dass Bauen je länger je komplizierter und anspruchsvoller wird. Aufrund des Bevölkerungswachstums besteht ein erhöhter Bedarf an Wohnraum. Um die Bodenressourcen zu schonen, soll dieser Bedarf durch innere Verdichtung gedeckt werden. Dabei stellen die damit verbundenen Bewilligungsverfahren eine grosse Herausforderung dar. Für private Bauherrschaften ist es aufgrund der Komplexität teilweise fast nicht mehr möglich, die Bewilligungen für Bauvorhaben zu erhalten.
In der Beratung und im Bewilligungsverfahren sind verschiedene Gesetze und Gerichtspraxen anzuwenden. Diese müssen zwingend gelockert und angepasst werden, damit zukünftig wieder mehr Spielraum für die Bewilligung von Bauvorhaben besteht.
So verunmöglicht die strikte und nicht verhältnismässige Praxis der Gewährleistung der Sichtweiten und die zwingende Klassierung jeglicher Zufahrten Lösungen und Bauvorhaben mit Augenmass. Selbstredend sollen die verschiedenen Anforderungen und Vorgaben aus Gesetz und Normen grundsätzlich eingehalten werden. Nur ist die Schaffung von mehr Spielraum für die Gemeinden in den entsprechenden Themen unerlässlich.
So darf es nicht sein, dass Gebiete aufgrund von über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen und der damit verbundenen Nichteinhaltung der Sichtweiten bei Ein- und Ausfahrten als nicht hinreichend erschlossen gelten und deshalb keine Baubewilligungen erteilt werden können.
Auch auf die Klassierung bei einer geringen Anzahl Wohneinheiten über fremde Grundstücke soll bei entsprechendem Vorhandensein von Fahrwegrechten verzichtet werden können, da ansonsten zum Beispiel bei Parzellenaufteilungen ein rechtswidriger Zustand entstehen würde.
Zudem ist der ausschliessliche Wert von zehn Wohneinheiten, welcher die Klassierung einer Strasse als Gemeindestrasse zweiter Klasse erfordert, nicht praxistauglich.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt die Regierung die Einschätzung, dass die aktuellen Bewilligungsverfahren für Bauvorhaben zunehmend komplexer werden und diese zwingend gelockert werden müssen?
2. Ist es dafür notwendig, kantonale Gesetzgebung wie beispielsweise das Strassengesetz anzupassen?
3. Welche konkreten Bestrebungen sind bereits im Gange und mit welchem Zeitfahrplan?
4. Gibt es Überlegungen, den Gemeinden mehr Spielraum bei der Beurteilung von Bauvorhaben, insbesondere in Bezug auf Sichtweitenregelungen und die Klassierung von Zufahrten, zu gewähren?
5. Ist die Regierung bereit zu prüfen, ob die zwingende Klassierung von Zufahrten bei weniger als zehn Wohneinheiten flexibilisiert werden kann?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, um pragmatische Lösungen zur Erleichterung der inneren Verdichtung und zur Beschleunigung von Bauprozessen zu schaffen?
Florin Scherrer, Kantonsrat Die Mitte
Gossau SG