Die Einfache Anfrage im Wortlaut:
Vier Monate nach dem mündlichen Entscheid des Bundesgerichts (Gleichbehandlungsgebot, Glaubensfreiheit) liegt nun die schriftliche Begründung vor. Dieses letztinstanzliche Urteil zum Kathi in Wil bildet auch die Grundlage für die weitere Zukunft der Mädchensekundarschule in Gossau. Die Maitlisek ist ein wichtige Bildungsinstitution in der Stadt Gossau und das seit über hundert Jahren. Wie das Kathi ist auch die Maitlisek eine Privatschule. Durch den Schulvertrag erfüllt sie jedoch eine öffentliche Aufgabe und gilt darum als öffentliche Schule. Das Bundesgericht hält fest: Eine öffentliche Schule muss neutral sein, auch bezüglich konfessioneller Ausrichtung und der Grundsatz der Koedukation (Mädchen und Buben werden gemeinsam unterrichtet) ist einzuhalten.
Der Bundesgerichtsgerichtsentscheid hat womöglich grosse Auswirkungen auf die Oberstufen in Gossau und kann zu Verunsicherungen führen.
Wir bitten den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Ist es richtig, dass der Bundesgerichtentscheid keinen Einfluss hat auf die jetzigen Schülerinnen der Maitlisek und den kommenden Jahrgang?
2) Wie beurteilt der Stadtrat die schriftliche Begründung des Bundesgerichtsentscheides?
3) Welche unmittelbaren Folgen hat das Bundesgerichtsurteil für die Maitlisek Gossau?
4) Fanden bereits nach der mündlichen Urteilsverkündigung Gespräche mit den Verantwortlichen der Maitlisek statt? Falls ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, was ist geplant?
5) Wie kann das hervorragende Bildungsangebot der Maitlisek unter Einhaltung des Bundesgerichtsentscheides beibehalten werden?
6) Welche Konsequenzen hat das Bundesgerichtsurteil auf die Leistungsvereinbarung der Maitlisek mit der Stadt Gossau?
7) In welcher Form wird das Gossauer Stadtparlament in die weiteren Schritte rund um die Frage der Maitlisek miteinbezogen?
Florian Kobler
Fraktionspräsident SP Gossau-Arnegg