Bei 27 von 32 Wohngebäuden entlang der Weideggstrasse in Arnegg übertrifft die Lärmbelastung die Grenzwerte. Deshalb soll der Lärm an der Quelle reduziert und die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer gesenkt werden. Gemäss Verkehrsgutachten kann damit die Lärmbelastung bis zu etwa drei Dezibel gesenkt werden. Dies entspricht einer Halbierung der Schallenergie. Die Verkehrstechnik der Kantonspolizei hält die Temporeduktion für bewilligungsfähig. Am 3. Mai 2025 endet das Mitwirkungsverfahren zur geplanten Temporeduktion. Die Projektunterlagen sind auf der Mitwirkungsplattform aufgeschaltet: https://mitwirken.stadtgossau.ch/weideggstrasse.
Vor der Temporeduktion prüfte der Stadtrat bereits andere Massnahmen. Ein lärmarmer Strassenbelag oder Lärmschutzwände sind aus technischen Gründen an der Weideggstrasse nicht möglich oder unverhältnismässig. Deshalb beabsichtigte der Stadtrat beim Kanton eine Erleichterung zu beantragen. Dies ist mit einer Erhöhung der massgeblichen Grenzwerte gleichzusetzen. Gegen dieses Ansinnen wehrten sich betroffene Grundeigentümer beim Kanton. Temporeduktionen auf der Weideggstrasse waren auch in den Mitwirkungen zum Betriebs- und Gestaltungskonzept Bischofszellerstrasse und zur Pförtneranlage beim Alpsteinring angeregt worden.