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Flawil
30.03.2023
30.03.2023 09:19 Uhr

Schulordnung untersteht dem Referendum

Bild: uzwil24
Die Flawiler Stimmberechtigten haben an der Bürgerversammlung vom 29. November 2022 der neuen Führungsstruktur der Schule Flawil zugestimmt. Der von der Bürgerschaft gutgeheissene III. Nachtrag zur Gemeindeordnung wurde zwischenzeitlich durch den Kanton St.Gallen genehmigt. Somit kann nun auch die neue Schulordnung dem Referendum unterstellt werden.

Ab 2025 wird anstelle eines vom Volk gewählten Schulrats eine vom Gemeinderat bestellte Bildungskommission für die strategische Führung der Schule Flawil verantwortlich sein.

Neue Führungsstruktur der Schule Flawil

Das neue Führungsmodell erforderte eine Anpassung der Gemeindeordnung. An der Bürgerversammlung vom 29. November 2022 haben die Flawiler Stimmberechtigten dem «III. Nachtrag zur Gemeindeordnung – Künftige Führungsstruktur der Schule Flawil» zugestimmt. Damit wird ab 2025 anstelle eines vom Volk gewählten Schulrats eine vom Gemeinderat bestellte Bildungskommission für die strategische Führung der Schule Flawil verantwortlich sein. Sie ist mit zwei Mitgliedern des Gemeinderats (inklusive Schulpräsidentin oder Schulpräsident) und mit drei weiteren Fachpersonen besetzt, wobei zwei dieser drei Fachpersonen Wohnsitz in Flawil haben müssen. Der zunehmenden Professionalisierung der Schule kann Rechnung getragen werden, indem Fachpersonen zum Beispiel aus den Bereichen Familie, Informatik, Pädagogik, Medizin, Bau oder Recht in der Bildungskommission Einsitz nehmen. Ergänzt wird die Bildungskommission mit je einer Vertretung der Lehrerschaft und der Schulleitungskonferenz sowie der Leiterin oder dem Leiter der Schulverwaltung. Diese drei Personen sind nicht stimmberechtigt.

III. Nachtrag zur Gemeindeordnung genehmigt

Der von der Bürgerschaft gutgeheissene III. Nachtrag zur Gemeindeordnung musste dem Departement des Innern des Kantons St.Gallen zur Genehmigung unterbreitet werden. Der Nachtrag gab zu keinen Bemerkungen Anlass. Er ist rechtmässig und wurde durch das Departement des Innern am 8. Februar 2023 genehmigt. Der III. Nachtrag zur Gemeindeordnung wird ab 1. Januar 2025 angewendet.

Gesamtrevision der Schulordnung

Durch die Änderung der Führungsstruktur ist eine Gesamtrevision der Schulordnung notwendig. Der Gemeinderat hat dazu am 22. März 2022 eine neue Schulordnung erlassen, welche durch das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen vorgeprüft wurde. Die neue Schulordnung lag der Bürgerschaft als ergänzendes Dokument bereits an der Bürgerversammlung vom vergangenen November vor. Nachdem die Bürgerschaft dem III. Nachtrag zur Gemeindeordnung und somit der neuen Führungsstruktur der Schule Flawil zugestimmt hat, wird nun die Schulordnung dem fakultativen Referendum unterstellt.

40-tägige Referendumsfrist

Am Montag, 3. April 2023, beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis Freitag, 12. Mai 2023, dauert. Die Schulordnung ist – via Publikationsplattform – auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Amtliche Publikationen» aufgeschaltet. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig.

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