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Stadt Gossau
16.04.2023
16.04.2023 06:54 Uhr

FDP mit Forderungen zu Richtplan und Schutzverordnung

Bild: FDP.Die Liberalen Gossau-Arnegg
Im Rahmen des 2. Mitwirkungsverfahrens zum Richtplan und zur Schutzverordnung der Stadt Gossau ergriff die FDP Gossau-Arnegg die Möglichkeit, einzelne Punkte liberal und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auszugestalten.

Bezugnehmend auf die Schutzverordnung, sollen bei der Abwägung, welche Kultur- und Naturobjekte der Stadtrat schützen will, die Interessen der Eigentümer und Eigentümerinnen berücksichtigt und sehr zurückhaltend in die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen werden. Bei der Festlegung müssen die Schutzinteressen im Kontext aller öffentlichen und privaten Interessen abgewogen werden. Öffentliche Interessen sind unter anderem auch eine gute Erschliessung, Schutz des Eigentums und die Erhaltung von Entwicklungspotential.

Im Bereich des Naturschutzes soll beachtet werden, dass keine Widersprüche entstehen durch die Entwicklung der Gesetzgebung auf übergeordneter Stufe (Kanton, Bund). Daher empfiehlt die FDP Gossau- Arnegg, nur auf die Vorschriften des Kantons zu verweisen. Die Reglemente und Pläne sind für Private verständlich zu gestalten und zu formulieren, damit keine Fachperson beigezogen werden muss. Der Planungsaufwand im Baubewilligungsverfahren muss möglichst tief gehalten werden. Dazu ist die Reglementierung der Schutzverordnung zu reduzieren und anstelle davon sind Merkblätter als Hilfestellungen zu erstellen.

FDP.Die Liberalen Gossau-Arnegg / gossau24.ch
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