Am 22. Oktober 2023 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt. Für die einzureichenden Wahlvorschläge wird jeweils ein Stimmzettel erstellt (Art. 50 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, abgekürzt WAG, sGS 125.3).
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 21. August, 17:00 Uhr, bei der Gemeinde (Kanzlei), Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeinde eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 26. Oktober, 12:00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt die Kanzlei (Telefon 058 228 79 00).